§ 1 – Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Anmeldung des Teilnehmers und die Anmeldebestätigung des Veranstalters. Reagiert der Veranstalter nicht innerhalb von 14 Tagen auf die Anmeldung des Teilnehmers, so ist der Teilnehmer an seine Anmeldung nicht mehr gebunden.

§ 2 – Teilnehmerbeitrag

Mit Zustandekommen des Vertrages gemäß § 1 verpflichtet sich der Teilnehmer, den Teilnehmerbeitrag innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus, der Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters ist maßgebend.

Sollte der Teilnehmerbeitrag nach dem in §2.1 festgesetzten Zahlungsziel von 14 Tagen nicht auf dem Konto des Veranstalters eingegangen sein, so ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer eine neuerliche Frist zur Zahlung des Teilnehmerbeitrags zu setzen. Die gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens 8 Tage betragen.

Es können weitere bindende Vereinbarungen zwischen Veranstalter und Teilnehmer (z.B. Teilzahlungen) zur Zahlung des Teilnehmerbeitrags getroffen werden.

§ 3 – Rücktritt von der Anmeldung

  1. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Überschreitet die Anzahl der Anmeldungen diese Begrenzung, können die Veranstalter eine Teilnahmemöglichkeit auch bei rechtzeitig erfolgter Anmeldung nicht garantieren.
  2. Der Veranstalter behält sich vor, eine Anmeldung ohne Nennung von Gründen abzulehnen.
  3. Die Anmeldung seitens des Teilnehmers ist bindend. Ein späterer Rücktritt ist nur möglich, wenn zugleich ein Ersatzteilnehmer gestellt wird, der die Zahlung des dann ggf. nicht rabattierten Teilnahmebeitrags übernimmt. Der Ersatzteilnehmer kann vom Veranstalter ohne Angaben von Gründen abgelehnt werden. In diesem Fall ist der Teilnehmer weiterhin verpflichtet, den Teilnahmebeitrag zu bezahlen oder aber einen akzeptablen Ersatz zu stellen.
  4. Der Veranstalter behält sich vor, seine Anmeldebestätigung zu widerrufen, wenn es die Umstände erfordern. Dem Teilnehmer wird in diesem Fall der überwiesene Beitrag in voller Höhe zurückerstattet. Weitere dem Teilnehmer im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf die Teilnahme entstandene Kosten (Bahnticket o.ä.) können nur dann geltend gemacht werden, wenn der Rücktritt des Veranstalters nicht auf einer Vertragsverletzung des Teilnehmers beruht.

§ 4 – Regelwerk

Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer das vom Veranstalter vorgegebene Regelsystem als für das Spiel verbindlich an. Die Spielleitung ist berechtigt, auch nach Zustandekommen des Vertrages verbindliche Regeländerungen zu beschließen. Es sind nur von der Spielleitung ausdrücklich genehmigte Charakterkonzepte im Spiel zugelassen. Dies gilt auch für Zweitcharaktere.

§ 5 – Sicherheit

  1. Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen.
  2. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem zugesandten Informationsmaterial (Briefings) hervorgehen, muss im Zweifelsfall der Veranstalter um weitere Auskünfte ersucht werden.
  3. Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiterverwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen.
  4. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung fortwährend auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.
  5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten oder das Spielen in unmittelbarer Nähe von Gewässern.
  6. Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel.
  7. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
  8. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages oder mit der Teilnahme entstandener weiterer Kosten hat.

§ 6 – Haftung

  1. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
  2. Der Veranstalter haftet nur für die Verletzung der ihm obliegenden Aufsichtspflicht. Der Veranstalter haftet somit nicht im Falle von bspw. im Kampf auftretende Verletzungen Dritter, der Nichterfüllung der Aufsichtspflicht Erziehungsberechtigter oder dazu bevollmächtigter Personen, ebenso wenig für grob fahrlässiger Handlungen der Teilnehmer selbst.
  3. Hierzu zählt ebenfalls grober Unfug.
  4. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

§ 7 – Urheberrecht an Aufzeichnungen

  1. Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
  2. Der Teilnehmer erklärt sich mit durch den Veranstalter gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bereit, sofern der Teilnehmer nicht vor Beginn der Veranstaltung widerspricht.
  3. Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten.
  4. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke nach Absprache mit dem Veranstalter zulässig.
  5. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit Einverständnis des Veranstalters zulässig.

§ 8 – Datenschutzhinweise

  1. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer Kundendatei geführt werden.
  2. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax, Email sowie eine Fotografie umfassen. Diese Stammdaten werden für die gesetzlich zulässige Dauer gespeichert. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, Gruppenzugehörigkeit, etc.).
  3. Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.
  4. Zur Datenverarbeitung werden unter Umständen Daten an Dritte übertragen.