§ 1 – Zustandekommen des Vertrages
- Der Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Anmeldung (Angebot) des Teilnehmers und die Anmeldebestätigung (Annahme) des Veranstalters.
- Reagiert der Veranstalter nicht innerhalb von 14 Tagen auf die Anmeldung des Teilnehmers, so ist der Teilnehmer an sein Angebot nicht mehr gebunden.
- Geht nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Anmeldebestätigung der vollständige Conbeitrag in Höhe des mitgeteilten Kontingents auf dem Konto des Veranstalters ein, gilt dies als Rücktrittserklärung iSd § 349 BGB. Die Erklärung wird automatisch angenommen, § 346 BGB findet entsprechende Anwendung.
- Ein späterer Eingang des Geldes gilt als erneutes Vertragsangebot. Wird der Beitrag nicht innerhalb von 14 Tagen zurück überwiesen, gilt das Angebot als angenommen.
§ 2 – Zahlungsmodalitäten
- Mit Zustandekommen des Vertrages gemäß § 1 (1) verpflichtet
sich der Teilnehmer, innerhalb von 14 Tagen den vollen Teilnehmerbeitrag
zu bezahlen.
- Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug
des Teilnehmerbeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren
eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden
Bankgebühren zu tragen.
- Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der
Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als
Gesamtschuldner.
§ 3 – Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung
- Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nicht
übertragbar. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers bedarf der
schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
- Der Teilnehmer hat ein 14tägiges Rücktrittsrecht. Die
Rücktrittserklärung ist schriftlich innerhalb der Frist an den
Veranstalter zu richten.
- Bei Rücktritt nach Fristablauf besteht kein Anspruch auf
vollständige Rückerstattung des Teilnehmerbetrages. Bis sechs Wochen vor
Veranstaltungsbeginn wird der Beitrag hälftig erstattet, sofern keine
berechtigten entgegenstehenden Einwände von Seiten des Veranstalters
bestehen. Ab sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine
Rückerstattung des Teilnehmerbetrages ausgeschlossen. Anderweitige
Absprachen bleiben den Parteien untereinander unbenommen und bedürfen
der Schriftform.
- Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer im Vorfeld der
Veranstaltung ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des bereits
gezahlten Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.
- Wird die Veranstaltung abgesagt, werden bereits gezahlte Beiträge zurückerstattet, weitere Ansprüche bestehen nicht.
- Wird bei vereinbarter Ratenzahlung eine Rate nicht erbracht, so
ist der Teilnehmer nicht berechtigt, an der Veranstaltung teilzunehmen.
Der Veranstalter ist nicht verpflichtet die bereits gezahlten Beträge
zurück zu erstatten.
§ 4 – Haftung
- Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und
Personenschäden, ausgenommen bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz seitens des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters
oder seiner Erfüllungsgehilfen.
- Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden
bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen,
soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine
Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt
haben.
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung,
Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den
Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
- Der Veranstalter ist berechtigt, den Teilnehmer für
Sauberkeitsverstöße im Sinne der Hausordnung am Ort der Veranstaltung
oder Schäden, welche vom Hausbesitzer nachträglich berechnet werden,
auch nachträglich zu belasten.
§ 5 – Regelwerk
- Der Teilnehmer verpflichtet sich sich an das Regelwerk des
Veranstalters während der Veranstaltung zu halten. Zuwiderhandlungen
können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Die Spielleitung ist
berechtigt, auch nach Zustandekommen des Vertrages verbindliche
Regeländerungen zu beschließen.
§ 6 – Sicherheit
- Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der
zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelischen Belastungen in der
Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Eventuell offen
gebliebene Fragen sind vom Teilnehmer im Vorfeld und in eigener
Verantwortung anzusprechen.
- Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung
(insbesondere die von ihm verwendeten Waffenattrappen) vor und während
der Veranstaltung regelmäßig auf Spielsicherheit zu kontrollieren.
Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr
entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.
- Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des
Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete
Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden.
Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen.
- Der Teilnehmer verpflichtet sich Gefährdungen für sich, andere
Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das
Betreten von abgesperrten Bereichen, das Entfachen von offenen Feuern,
Kämpfe in dunklen oder unübersichtlichen Bereichen (Treppen, Hänge
o.ä.), Drogenkonsum sowie übermäßiger Alkoholkonsum.
- Wer während der Veranstaltung Alkohol in einer Menge getrunken
oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs
auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art
sowie von körperlich gefährlichen Handlungen wie z.B. Klettern Abstand
zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss von der
Veranstaltung.
- Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
- Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen
oder andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters,
seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen in
schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten,
können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der
Veranstalter zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht
anteilig) verpflichtet ist.
- Der Besitz von Drogen (Rauschmittel, Halluzinogene) führt zum
sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung, ohne dass der Veranstalter
zur Rückerstattung des Conbeitrages (auch nicht anteilig) verpflichtet
ist.
- Leidet der Teilnehmer an einer Krankheit, Unverträglichkeit
von Nahrungsmitteln u.ä., so hat er selber und in eigener Verantwortung
für die entsprechende Sicherheit zu sorgen.
§ 7 – Urheberrecht an Aufzeichnungen
- Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Bild,
Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Der
Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon
aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu
verwerten.
- Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie das vom
Veranstalter verwendete Ensemble von Begriffen, Eigennamen und
Charakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
- Bild- und Tonaufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
- Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von
Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit schriftlichem
Einverständnis des Veranstalters zulässig.
§ 8 – Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz
- Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine im
Vertragsangebot enthaltenen Daten von Beginn der Anmeldung an in einer
automatisierten Teilnehmerdatei geführt werden. Diese Daten werden nicht
an Dritte weitergegeben.
- Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können
Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefo-nummer, E-Mail nd andere
persönliche Daten umfassen. Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit
gespeichert. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen
Veranstaltung gespeichert (Charaktername, etc).
- Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.
§ 9 – Sonstiges
- Es besteht kein Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
- Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform. Sie sind mit dem Veranstalter zu treffen.
§ 10 – Salvatorische Klausel
Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäfts- und Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, berührt
das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für
den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die
der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und
rechtlich zulässig ist.